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Dem Euro darf geholfen werden

Verfassungsgericht billigte Rettungsschirm / Haushaltsausschuss des Bundestags soll über Kredite entscheiden

Das Bundesverfassungsgericht bekräftigte mit seinem Urteil zu den Eurorettungspaketen die Politik von Kanzlerin Merkel – und stärkte auch den Bundestag, dessen Haushaltsausschuss künftig über Kreditvergaben mitentscheiden muss.

Karlsruhe/Berlin (Agenturen/ND-Meyer). Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat in einem Urteil am Mittwoch die ersten Eurorettungspakete grundsätzlich gebilligt. Gleichzeitig stärkten die Richter und Richterinnen aber auch die Rechte des Bundestages. Künftig muss der Haushaltsausschuss des Parlaments über jeden weiteren potenziellen Schritt bzw. neue Rettungspakete entscheiden.Mehre...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/206273.dem-euro-darf-geholfen-werden.html

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