Kein Konsens beim Wahlrecht

Die Koalitionsfraktionen halten an Überhangmandaten fest und wollen der Opposition nicht entgegenkommen

  • Ines Wallrodt
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Die Frist, die das Verfassungsgericht dem Parlament für ein neues Wahlrecht setzte, ist seit zehn Wochen abgelaufen. Doch die Fraktionen im Bundestag streiten weiter über die Reform. Auch die Meinungen der Sachverständigen über die vorliegenden Entwürfe gehen weit auseinander. Notfalls wollen die Richter nun selbst aktiv werden.

Müsste jetzt neu gewählt werden, gäbe es kein Wahlrecht. Zumindest kein verfassungsgemäßes. Sollte die Regierung baden gehen, müsste wohl Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle seine Drohung wahr machen, die Sache notfalls selbst in die Hand zu nehmen. Er hätte ein Verfahren auszuarbeiten, das die bizarren Verzerrungen des bisherigen Wahlverfahrens verhindert. Bislang können im Zusammenhang mit Direktmandaten mehr Zweitstimmen einer Partei schaden, wie es auch umkehrt sein kann, dass weniger Stimmen mit einem Zugewinn an Sitzen belohnt werden. Dieses »negative Stimmengewicht« sollte spätestens bis zum 30. Juni 2011 beseitigt werden. Union und FDP mussten harsche Kritik einstecken, weil sie dieses Datum ohne Vorschlag verstreichen ließen.

Nach der Sommerpause ist die Kritik an der langen Untätigkeit zwar nicht verstummt, aber es wird auch gescherzt, etwa wenn der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach einen Sachverständigen im Auss...


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