Immunität oder Gerechtigkeit?

Deutschland will keinen Schadenersatz für Naziopfer leisten – Anhörung in Den Haag beginnt

Vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag beginnen heute Anhörungen über die Klage Deutschlands gegen die Republik Italien. Als gleichfalls betroffen ist Griechenland Beobachter. Es geht um die Frage, ob Urteilen, die Nazi-Opfer wegen erlittener Kriegsverbrechen vor Gerichten in Italien und Griechenland gegen Deutschland erstritten haben, auch hierzulande verbindlich sind.

Civitella am 29. Juni 1944. Deutsche Soldaten der Division »Hermann Göring« ermorden an diesem Tag in Civitella, einem kleinen Bergdorf in der Toskana, 178 Männer und 25 Frauen und Kinder. Unter den Toten waren auch Kinder im Alter von drei, vier und sieben Jahren. Die Massenerschießung war Rache für den Tod zweier deutscher Soldaten bei einem Partisanenangriff. Sie verstieß gegen jedes Kriegsrecht. Deutschland als Rechtsnachfolger des Dritten Reiches soll nun die Familien der Opfer von Civitella entschädigen. Das Militärgericht Verona sprach den Opfern Entschädigungen von 40 000 bis 145 000 Euro zu.

Derzeit sind in Italien 50 Verfahren von NS-Opfern anhängig: 13 Verfahren von Zivilpersonen, die zur Zwangsarbeit nach Deutschland verschleppt worden waren, 27 Verfahren von ehemaligen Militärinternierten, sechs von Massakeropfern und eines wegen antisemitischer Verfolgung. In weiteren drei Verfahren wird vor Militärgerichten eine Ents...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.