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Ein Untergewicht bei Lebensmitteln ist von Verbrauchern nicht zu tolerieren

Verbraucherzentrale Brandenburg rät: Meldung an Eichbehörde

Beim Einkauf von verpackten Lebensmitteln rät die Verbraucherzentrale Brandenburg angesichts regelmäßiger Beschwerden zum gelegentlichen Nachwiegen. Zwar lässt die Fertigpackungsverordnung geringfügige Unterschreitungen der angegebenen Füllmenge zu, doch Lebensmittelrechtlerin Annett Reinke von der Verbraucherzentrale Brandenburg nimmt immer wieder Beschwerden über gravierende Abweichungen entgege...

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