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Widerspruch gegen zu hohe Kosten

Urteile in Kürze

Wenn ein Mieter beanstandet, dass die Hausreinigungskosten in der Betriebskostenabrechnung (auch als Nebenkosten bezeichnet) zu hoch angesetzt seien und er seinen Einwand mit dem örtlichen Betriebskostenspiegel des Mieterbundes begründet, kann der Vermieter seine Forderung nur aufrechterhalten, wenn er nachvollziehbar darlegt, dass die Kosten angemessen und nicht überhöht sind.Urteil des Oberlande...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/206647.widerspruch-gegen-zu-hohe-kosten.html

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