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Wer tritt in den Mietvertrag als Nachfolger ein?

Leserfrage: Tod des Mieters

Wir haben einen Todesfall in der Familie. Was ist im Hinblick auf den Mietvertrag des Verstorbenen zu tun? Ist damit der Mietvertrag automatisch beendet?Gertraude M., Leipzig Nein. Im BGB ist die gesetzliche Regelung dafür im § 563 zu finden. Dort heißt es, dass der Ehegatte beziehungsweise der Lebenspartner, der im gemeinsamen Haushalt lebt, in das Mietverhältnis eintritt. Es ist also kein neu...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/206651.wer-tritt-in-den-mietvertrag-als-nachfolger-ein.html

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