Tariflohn statt Hungerlohn

Ein-Euro-Job

Wenn ein Hartz-IV-Empfänger einen unzulässigen Ein-Euro-Job vermittelt bekommt, dann stehen seine Chancen gut, den üblichen Lohn nachgezahlt zu bekommen. Darauf wies die IG Bauen-Agrar-Umwelt Berlin anhand eines aktuellen Urteils des Bundessozialgerichtes (Az. B 14 AS 98/10 R) hin.

Ein-Euro-Jobbern steht der Tariflohn zu, wenn ihre Arbeit – anders als vom Gesetzgeber verlangt – dazu geeignet ist, eine reguläre Stelle zu verdrängen. »Ursprünglich sollten Ein-Euro-Jobs dazu dienen, Langzeitarbeitslosen eine Brücke in den ersten Arbeitsmarkt zu bauen. Dazu gehört auch, dass nur in Extra-Jobs vermittelt werden darf. Stell...


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