Papstbesuch: Gericht bestätigt Demo-Verbot für Brandenburger Tor

Gegen die Entscheidung kann Beschwerde eingelegt werden

Die anlässlich des Besuches von Papst Benedikt XVI. am 22. September in Berlin geplante Demonstration von Kirchenkritikern darf definitiv nicht am Brandenburger Tor starten. Das Berliner Verwaltungsgericht bestätigte am Mittwoch in einem Eilverfahren eine entsprechende Verfügung der Berliner Polizei.

Berlin (epd). Zur Begründung wurde auf das hohe Gefährdungspotential und das überragende Schutzbedürfnis des Papstes sowie weiterer hochrangiger Politiker und Staatsgäste verwiesen. Deshalb müsse der westlich des Brandenburger Tor gelegene Platz des 18. März zwingend freigehalten werden (VG 1 L 302.11).

Die Veranstalter der papstkritischen Demonstration wollten den Aufzug auf dem östlich des Brandenburger Tores gelegenen Pariser Platz starten und dann durch das Tor über den Platz des 18. März führen. In der Begründung des Gerichtes hieß es wei...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.