Sicherheit vor Grundrecht

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(dpa). Die anlässlich des Besuches von Papst Benedikt XVI. am 22. September in Berlin geplante Demonstration von Kirchenkritikern darf definitiv nicht am Brandenburger Tor starten. Das Berliner Verwaltungsgericht bestätigte am Mittwoch in einem Eilverfahren eine entsprechende Verfügung der Polizei. Zur Begründung wurde auf das hohe Gefährdungspotenzial und das überragende Schutzbedürfnis des Papstes sowie weiterer hochrangiger Politiker und Staatsgäste verwiesen. Deshalb müsse der westlich des Brandenburger Tor gelegene Platz des 18. März zwingend freigehalten werden. Das öffentliche Interesse an der Sicherheit hochrangiger und äußerst gefährdeter Staatsgäste müsse Vorrang gegenüber der grundrechtlich geschützten Versammlungsfreiheit der Antragsteller haben, hieß es weiter. Zu der Demo erwarten die Veranstalter bis zu 20 000 Teilnehmer. Als alternativer Auftaktort ist der Potsdamer Platz geplant.

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