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EU-Gericht stärkt die Rechte der leiblichen Väter

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Deutschland / Bundesjustizministerium prüft Gesetzänderung

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Rechte leiblicher Väter gestärkt, die sich Kontakt mit ihrem Kind wünschen. Die Straßburger Richter verurteilten Deutschland wegen Verletzung des Rechts auf ein Privat- und Familienleben.

Straßburg (epd/ND). Geklagt hatte ein Mann aus Fulda, der eine Beziehung mit einer verheirateten Frau hatte und glaubt, der Vater ihres inzwischen siebenjährigen Sohnes zu sein. Die deutschen Gerichte verweigerten dem Mann allerdings einen Vaterschaftstest sowie den Umgang mit dem Kind. Nötig sei in einer solchen Situation eine sorgfältige Einzelfallprüfung, rügte das Menschenrechtsgericht am Donn...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/206897.eu-gericht-staerkt-die-rechte-der-leiblichen-vaeter.html

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