Nach jeder Mieterhöhung für ein Jahr Pause?

Leserfrage zur Jahressperrfrist

Was ist eigentlich die sogenannte Jahressperrfrist für Mieterhöhungen? Wie ich hörte, darf ein Jahr nach der letzten Erhöhung keine weitere Mietsteigerung mehr erfolgen. Aber bei uns wurde dennoch innerhalb dieser Frist die Miete durch eine Modernisierungsumlage erhöht. Ist das denn zulässig?
Johann G., Rostock

Ja, beides ist mietrechtlich möglich. Im § 558 BGB, der die gesetzlich zulässige Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete regelt, heißt es, dass Vermieter die Zustimmung der Mieter verlangen können, »wenn die Miete seit 15 Monaten unverändert geblieben« ist. Darin eingeschlossen ist die zwölfmonatige Sperrfrist (Rechtsentscheid des BGH vom 16. Juni 1993, Az. VIII ARZ 2/93) ...


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