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Stromkosten

Hartz IV

Hartz-IV-Bezieher dürfen das Geld aus einer Stromkostenerstattung behalten. Das Geld darf nicht als Einkommen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden, so das Bundessozialgericht (Az. B 14 AS 186/10 R und B 14 AS 185/10 R). Damit gaben die Richter des BSG einer 33-jährigen Frau und ihrer Mutter Recht. Ihren Stromkostenabschlag an die Stadtwerke hatten sie aus ihrer Hartz-IV-Leistung bezahlt....

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/207198.stromkosten.html

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