Was der Patient vor der OP wissen sollte

Krankenhausbehandlung (Teil 1)

Wer krank wird, ist in der Symphonie des Lebens aus dem Takt gekommen (Carl Ludwig Schleich, 1859 - 1922, Arzt und Erfinder der Anästhesie). Um das Orchester wieder zum Klingen zu bringen, lässt sich ein Krankenhausaufenthalt oft nicht vermeiden.

Die Krankenhausbehandlung ist Teil der Krankenbehandlung, auf die der gesetzlich versicherte Patient gem. § 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 SGB V einen Anspruch hat. Ob eine Krankenhausbehandlung notwendig ist, richtet sich nach den medizinischen Erfordernissen (Großer Senat des BSG, Beschluss vom 25. September 2007, Az. GS 1/06). Die Krankenhausbehandlung kann in verschiedener Form stattfinden.

Stationäre oder ambulante Behandlung

Verbringt der Patienten die Nacht vor und nach dem operativen Eingriff im eigenen Bett, handelt es sich zum Beispiel um eine ambulante Operation. Verbringt der Patient dagegen mindestens einen Tag und eine Nacht im Krankenhaus und ist in das spezifische Versorgungssystem des Krankenhauses eingegliedert, ist von einer vollstationären Behandlung auszugehen (BSG vom 4. März 2004, Az. B 3 KR 4/03 R). Voraussetzung hierfür ist, dass das Behandlungsziel nicht durch teilstationäre, vor- und nachstationäre oder ambulante...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.