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Klagen bei Altverträgen nur noch bis Jahresende

Fehlerhafte Anlegerberatung

Anleger, die vor dem 31. Dezember 2001 falsch beraten wurden, können nur noch bis Ende dieses Jahres Schadenersatz einklagen. Darauf weist das Anlegermagazin »Börse Online« (Ausgabe 36/2011) hin und rät allen Betroffenen, ihre Fälle innerhalb der nächsten Monate von einer Verbraucherzentrale oder einem Anwalt prüfen zu lassen.

Bis zur Schuldrechtsreform im Jahr 2002 war es Anlegern möglich, bis zu 30 Jahre nach Vertragsabschluss vor Gericht zu ziehen, wenn sie glaubhaft belegen konnten, den Schaden nicht früher erkannt zu haben. Diese Regelung wurde mit dem sogenannten Schuldrechtsmodernisierungsgesetz zum 1. Januar 2002 abgeschafft. Seitdem können Anleger höchstens noch zehn Jahre, nachdem ein Schadenersatzanspruch ent...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/207705.klagen-bei-altvertraegen-nur-noch-bis-jahresende.html

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