Keine Familienversicherung für besser verdienende Ehepaare

Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Besserverdienende Ehepaare können ihre Kinder auch künftig nicht beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichern lassen, wenn das Elternteil mit dem höheren Einkommen privat versichert ist. So der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juni 2011 (Az. 1 BvR 429/11).

Damit wurde die Verfassungsbeschwerde einer Frau aus Niedersachsen zurückgewiesen, die ihre vier Kinder über die Familienversicherung mitversichern lassen wollte. Die Frau ist gesetzlich versichert, ihr Mann, ein selbstständiger Rechtsanwalt, ist privat versichert.

Die 3. Kammer des Ersten Senats hielt die Beschwerde der Frau für unbegründet und nahm sie nicht zur Entscheidung an. Das oberste deutsche Gericht hält damit an seinem Urteil vom 12. Februar 2003 fest. Danach verstößt die Ungleichbehandlung verheirateter Eltern gegenüber unverheirateten Eltern im Hinblick auf die Familienversicherun...


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