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Achtjähriger kann einen Kinderhort besuchen

Betreuungsgeld

Nach dem neuen Unterhaltsrecht, gültig seit Anfang 2008, kann für einen alleinerziehenden Elternteil ein Vollzeitjob schon ab dem dritten Geburtstag des Kindes zumutbar sein – es sei denn, er/sie kann auf besondere Umstände verweisen, die es rechtfertigen, den Betreuungsunterhalt zu verlängern. Das hat ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. März 2011 (Az. XII ZR 3/09) noch einmal herausgestellt.

Der Fall: Der 2002 geborene Sohn wohnt bei der Mutter, die seit 2008 geschieden ist. Die Frau führt selbstständig ein Nagelstudio und arbeitet etwa fünf bis sechs Stunden täglich. Der Junge besucht die Grundschule und zweimal in der Woche anschließend bis 15 Uhr einen Kinderhort. Im Hort könnte er täglich bis 17 Uhr betreut werden. Mit dieser Begründung verlangte der unterhaltspflichtige Mann, den...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/207709.achtjaehriger-kann-einen-kinderhort-besuchen.html

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