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Wenn ein Praktikum im Ausland absolviert wird ...

Kindergeld

u Wenn Studenten ein Praktikum im Ausland absolvieren, kann eine zu hohe Entlohnung zum Verlust des Kindergeldes führen. Wird dabei der Wohnsitz an den Ort des Praktikums verlegt, können auch keine Mehraufwendungen für Miete und Verpflegung von den Einkünften abgezogen werden. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München mit seinem Urteil vom 9. Juni 2011 (Az. III R 28/09). Dies sei – so das Gericht – nur bei doppelter Haushaltsführung möglich (siehe auch ND-Ratgeber vom 31. August 2011).

Für Studenten könnte es sich daher lohnen, wenn sie beim auswärtigen Praktikum zwei Haushalte führen, um den Kindergeldanspruch wahren zu können.Mit der jüngsten Entscheidung scheiterte der Vater eines Informatikstudenten vor Gericht. Der Student hatte im Jahr 2005 Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit in Höhe von 7400 Euro. Als er ab Oktober ein Praktikum in den USA aufnahm, erhielt er zu...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/207711.wenn-ein-praktikum-im-ausland-absolviert-wird.html

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