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Kein Freibrief

Kaution

Hauseigentümern ist es nicht erlaubt, die von Mietern geleistete Kaution zur Deckung aller möglichen Ansprüche zu verwenden.

In einem Fall hatten sich Vermieter und Mieter auf ein verpfändetes Sparbuch geeinigt, das für die Laufzeit des Vertrages als Mietkaution dienen sollte. Wie der LBS-Infodienst Recht & Steuern mitteilte, stritten sich Eigentümer und Mieter darüber, wer für einen Wasserschaden aufzukommen habe. Im Verlauf dieser Auseinandersetzung wurde dem Mieter sogar gekündigt. Nach seinem Auszug verlangte de...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/207717.kein-freibrief.html

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