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Arbeitgeber darf die Einsichtnahme nicht ablehnen, aber nach dem Grund fragen

Leserfrage zur Personalakte

Seit Beendigung meiner Tätigkeit bewerbe ich mich ständig in verschiedenen Firmen und bekomme nach einiger Zeit immer Absagen. Ich vermute, dass in der Personalakte meines früheren Betriebes unwahre Sachen stehen. Die Einsicht in die Personalakte wird mir verweigert, weil das Arbeitsverhältnis beendet ist. Ist das richtig?Hannelore H., Berlin Ablehnungsgründe auf Bewerbungen können sehr versch...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/207723.arbeitgeber-darf-die-einsichtnahme-nicht-ablehnen-aber-nach-dem-grund-fragen.html

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