Nach Elternzeit weniger Geld

Arbeitslosengeld

u Wenn Väter und Müttern nach Ende einer langen Elternzeit gekündigt wird, müssen sie mit weniger Arbeitslosengeld auskommen, als ihnen nach ihrem früheren Gehalt zustehen würde. So das Bundessozialgericht (Az. B 11 AL 19/10 R).

In drei parallelen Fällen entschied das Gericht in diesem Sinne. Die Frau hatte nach vier Jahren Elternzeit ihren Job verloren und war nur noch gut drei Monate lang beschäftigt. Ihr Arbeitslosengeld war dann auf Basis eines sogenannten fiktiven Arbeitsentgelts bere...


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