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So viel Last, das muss nicht sein!

In der öffentlichen Debatte werden die Zahler des Spitzensteuersatzes oftmals mit Spitzenverdienern gleichgesetzt. Der Spitzensteuersatz trifft mitnichten nur Spitzenverdiener, er greift ab einem Jahreseinkommen in Höhe von 52 882 Euro. Das heißt: Bereits gut verdienende Angestellte und Facharbeiter zählen dem Steuerrecht zufolge zu den Spitzenverdienern. 1958 lag die Einkommensgrenze für den...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/207997.so-viel-last-das-muss-nicht-sein.html

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