Gericht stärkt die Rechte von Anwohnern

Europäischer Gerichtshof zum Fluglärm

Anwohner von Flughäfen bekommen nach einem EU-Urteil besseren rechtlichen Schutz vor Lärm. Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dürfen Staaten Grenzwerte für den Lärmpegel am Boden festlegen, urteilten die Richter am 8. September 2011 in Luxemburg (Rechtssache C-120/10). Demnach sind auch Geldbußen gegen Fluggesellschaften möglich, die diese Limits überschreiten.

Dabei betont der Gerichtshof, dass die Maßnahmen ausgewogen sein müssten. So sei das EU-Recht zu beachten, falls die Grenzwerte so streng seien, dass Airlines deswegen ihre wirtschaftliche Tätigkeit aufgeben müssten.

Im konkreten Fall hatte eine Fluggesellschaft in Belgien geklagt. Die European Air Transport (EAT) soll nachts beim Überfliegen der Hauptstadtregion Brüssel zu laut gewesen sein und musste deshalb eine Geldstrafe von mehr als 56 000 Euro zahlen. Die Frachtfluglinie focht dieses Urteil an, so dass der Fall zum höchsten EU-Gericht kam.

Im Verfahren hatte die Airline argumentiert, die belgisc...




Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.