Gute Nacht am Flughafen

Bundesverwaltungsgericht erlaubt in Schönefeld Flüge bis 24 Uhr

Am künftigen Hauptstadtflughafen in Schönefeld darf künftig auch nachts geflogen werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erlaubte gestern Flüge in den sogenannten Tagesrandzeiten zwischen 22 und 24 Uhr sowie 5 bis 6 Uhr. Dagegen hatten Anwohner und Gemeinden geklagt.

Der Aiport Berlin-Brandenburg »Willy Brandt« kann am 3. Juni nächsten Jahres ohne weitere Einschränkungen in Betrieb gehen. Mit ihrer Entscheidung gegen die Klagen der Anwohner gaben die Leipziger Richter dafür grünes Licht. Grundlage war ein Urteil des selben Gerichts von 2006, in dem ein Flugbetrieb zwischen 0 und 5 Uhr untersagt und in den Randzeiten nur aus »nachvollziehbaren Gründen« erlaubt wurde. Daran hätten sich die Planer vom Brandenburger Infrastrukturministerium gehalten, entschied das Gericht.

Die Anwohner wollten dagegen auch die Flüge in den Randzeiten kippen. Doch da habe der Lärmschutz weniger Gewicht als das Verkehrsbedürfnis, urteilten die Richter. Es sei plausibel, dass es für ...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.