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40 Prozent Stornokosten sind überhöht
Verbraucherschützer beanstandeten eine Klausel in den Allgemeinen Reisebedingungen eines Reiseveranstalters: Es ging um überhöhte Stornokosten für den Fall eines Reiserücktritts. Konnte ein Kunde eine gebuchte Flugreise nicht antreten (und fand sich auch kein Ersatzteilnehmer), verlangte der Reiseveranstalter von ihm pauschal 40 Prozent des Reisepreises - beim Reiserücktritt bis zum 30. Tag vor Re...
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