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Haus mit Schwamm befallen

Es gibt Weniges, was einen Immobilieneigentümer mehr erschreckt als der Befall seines Hauses mit Hausschwamm. Nach Überzeugung der Gerichte kommt das einer ?privaten Katastrophe? gleich. Deswegen erhält der Betroffene die Möglichkeit, die anfallenden Ausgaben als außergewöhnliche Belastung steuerlich abzusetzen. So hat es nach Angaben der LBS die Fachgerichtsbarkeit entschieden (Niedersächsisches ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/209185.haus-mit-schwamm-befallen.html

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