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Mit Tod des Arbeitnehmers erlischt der Anspruch

Urlaubsansprüche

Die Urlaubsansprüche eines Toten sind nicht vererbbar. Mit dem Tod eines Arbeitnehmers erlösche der Urlaubsanspruch und wandele sich nicht in einen Abgeltungsanspruch um, urteilte das Bundesarbeitsgericht am 20. September 2011 in Erfurt (Az. 9 AZR 416/10).

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/209197.mit-tod-des-arbeitnehmers-erlischt-der-anspruch.html

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