Von wegen Vision

Kritik am Aktionsplan der Bundesregierung zu UN-Konvention

  • Ulrike Henning
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Der Nationale Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention wurde am Montag in einer Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales behandelt. Die Betroffenenverbände machten ihre Enttäuschung über den Entwurf deutlich.

Hoffentlich nicht sehbehindert
Hoffentlich nicht sehbehindert

Als einen Anstoß für die künftige Behindertenpolitik der Bundesrepublik wollten CDU-Abgeordnete den Plan verstehen. In dem Papier selbst ist von Visionen die Rede, wo eigentlich von Zielen und Terminen gesprochen werden sollte, so die recht einhellige Kritik der anwesenden Behindertenverbände. Neben höflichen Worten für die Bereitschaft, sich endlich auf eine Politik der Inklusion einzulassen, gab es Missbilligung für Methodik und Inhalt des Entwurfs.

Die Verbände lobten zwar die Anerkennung der Rechte Behinderter als Menschenrecht, allerdings verbunden mit der Frage, um welche Rechte es sich denn konkret handele. Die »Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V.« (ISL) erinnerte in ihrer Stellungnahme an die zwangsweise Verweisung behinderter Kinder auf Förderschulen - gegen den Willen ihrer Eltern.

Beim Recht auf ...


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