Grenzen für Patente

Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu embryonalen Stammzellen

  • Steffen Schmidt
  • Lesedauer: ca. 4.5 Min.

Produkte aus menschlichen embryonalen Stammzellen dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg nicht patentiert werden, wenn dafür befruchtete Eizellen zerstört werden mussten. Das betrifft neben einem deutschen Patent auch weitere in EU-Ländern.

Menschliche embryonale Stammzellen wurden lange als Wundermittel zur Heilung tödlicher Krankheiten gehandelt. Besitzen sie doch die Fähigkeit, sich in jeden Typ von Körpergewebe zu entwickeln. Inzwischen ist die Mehrzahl der Forscher längst der Ansicht, dass die Zellen aus den Embryonen nur noch als unentbehrlicher Maßstab für die Fähigkeiten anders hergestellter Stammzellen notwendig sind, weil sie sich nicht ohne Weiteres bei einem Patienten implantieren lassen. Doch die an Embryozellen entwickelten Verfahren werden wohl auch bei anderen Stammzellen benötigt. Deshalb wurden von einigen Forschern dafür schon Patente angemeldet - und unter anderem vom Europäischen Patentamt erteilt (siehe Chronik).

Das rief verschiedene Gruppen von Kritikern auf den Plan: zum einen jene, die eine Nutzung dieser Zellen ablehnen, weil zu ihrer Herstellung Embryonen zerstört werden müssen, die nach deutschem Recht (und christlicher Auffassung) bereit...


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