Wie kündige ich meine Versicherungen?

Leserfrage

Ich habe einige der Policen, die im Ratgeber-Beitrag Versicherungen (Teil 22 vom 21. September 2011) erwähnt sind, abgeschlossen: seit 9. September .2011 eine private Sachversicherung und Glasversicherung und seit 2002 eine Unfall-Prämienrückgewähr-Versicherung. Da die Glasversicherung jährlich zu zahlen ist, kann ich sie doch erst 2012 kündigen? Wie ist es mit der anderen Versicherung? Entsteht mir nicht ein finanzieller Schaden, wenn ich sie nach fast zehn Jahren kündige?
Simone Sch., per E-Mail

Der Autor der Ratgeber-Versicherungsserie, HERMANNUS PFEIFFER, gibt Antwort:

Zunächst sei generell gesagt: Nur wenn Sie wirklich Zuhause mit viel Glas eingerichtet sind, kann sich eine Glasversicherung lohnen. Anderenfalls genügt eine normale Hausratversicherung. Sie können jeden Versicherungsvertrag 14 Tage lang widerrufen. Haben Sie eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen, beträgt die Widerrufsfrist 30 Tage. Bei allen Versic...



Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.