Gericht stärkt Rechte von Vätern

Umstrittener Vaterschaftstest

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat die Rechte leiblicher Väter gestärkt, die sich Kontakt mit ihrem Kind wünschen. Die Richter verurteilten Deutschland am 15. September 2011 (Az. 17080/07) wegen Verletzung des Rechts auf ein Privat- und Familienleben.

Geklagt hatte ein Mann aus Fulda, der eine Beziehung mit einer verheirateten Frau hatte und glaubt, der Vater ihres inzwischen siebenjährigen Sohnes zu sein. Die deutschen Gerichte verweigerten dem Mann allerdings einen Vaterschaftstest sowie den Umgang mit dem Kind.

Gericht rügte die nicht sorgfältige Einzelfallprüfung

Nötig sei in einer solchen Situation eine sorgfältige Einzelfallprüfung, rügte das Gericht für Menschenrechte in Straßburg. Das Wohl des Kindes müsse beleuchtet und die Rechte aller Beteiligten müssten abgewogen werden. Das hätten die Gerichte nicht getan. Stattdessen sei der heute 53-Jährige unter Verweis auf Regelungen im deutschen Familienrecht abgewiesen worden.

Die Mutter des Jungen und ihr Ehemann hatten sich nach dem Ende der Affäre entschieden, das Kind gemeinsam aufzuziehen. Sie wollten auch keinen Vaterschaftstest vornehmen lass...


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