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Feuerwehrleute dürfen Überstunden abbummeln

Überstunden

Für Überstunden in der Vergangenheit steht Beamten der Berufsfeuerwehr ein Freizeitausgleich zu. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 29. September 2011 (Az. 2 C 32.10 - 37.10) entschieden.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/209699.feuerwehrleute-duerfen-ueberstunden-abbummeln.html

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