Wie kann sich der Arbeitnehmer gegen die »Gelbe Karte« wehren?

Abmahnung

Eine Abmahnung soll einen Beschäftigten darauf hinweisen, dass der Arbeitgeber ein bestimmtes Verhalten des Arbeitnehmers nicht hinnehmen will. Ob man sich gegen diese »Gelbe Karte« wehren kann, erläutert Tjark Menssen, Jurist der DGB-Rechtsschutz GmbH.

Die Abmahnung steht häufig am Ende einer Auseinandersetzung. Nämlich immer dann, wenn die Gespräche gescheitert sind. In einem intakten Arbeitsverhältnis versucht der Chef einen Beschäftigten zu überzeugen, die Aufgaben richtig und gut zu machen. Kommt es zu Fehlern, erkennt dies der Arbeitnehmer meist selbst und braucht keine Abmahnung, um sein Verhalten zu ändern.

Nicht gesetzlich geregelt

Ein Arbeitsvertrag regelt nur die nötigsten Bedingungen. Wenn keine Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen zur Anwendung kommen, kann ein Arbeitgeber alles vorschreiben, um die Arbeit näher zu bestimmen. Verletzt ein Arbeitnehmer diese vertraglich oder mündlich formulierten Pflichten, muss der Arbeitgeber ihn darauf hinweisen.

Abmahnungen sind nicht gesetzlich geregelt. Sie müssen weder eine bestimmte Form haben, noch muss man sie so nennen. Auch sind keine b...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.