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Bewegungsmelder

Gebühren für Grundrechte (nd-Nowak). Wenn Komi E. seine Freundin in Berlin besuchen will, muss er zahlreiche bürokratische Hürden überwinden. Er lebt als Flüchtling in Halle und ist der Residenzpflicht unterworfen. Wenn er den Landkreis verlassen will, muss er bei der zuständigen Ausländerbehörde einen Antrag auf Genehmigung stellen. Die verlangt dafür eine Gebühr von 10 Euro und stützt sich auf...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/209727.bewegungsmelder.html

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