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Schlupfloch für die Zwangsbehandlung

Urteil des Bundesverfassungsgerichtes stärkt die Rechte psychisch kranker Straftäter

Das Bundesverfassungsgericht erklärte kürzlich das baden-württembergische Gesetz über die zwangsweise medizinische Behandlung psychisch kranker Straftäter teilweise für nichtig. Es gab damit einem Kläger aus Baden-Württemberg recht, dem - seit 2005 im Maßregelvollzug - gegen seinen Willen ein Neuroleptikum gespritzt werden sollte.

ND: Handelt es sich um das erste Urteil des höchsten Gerichts zur Zwangsbehandlung?Seibt: Bereits im März 2011 hatte das Bundesverfassungsgericht den entsprechenden Passus des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes über den Vollzug freiheitsentziehender Maßregeln für nichtig erklärt. Auch in diesem Fall ging es um die Zwangsbehandlung. Stützt sich das Gericht dabei auch auf internationale Verträ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/209815.schlupfloch-fuer-die-zwangsbehandlung.html

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