Kein Geld zurück?

Sagen Veranstalter eine Reise aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen ab und melden wenig später Insolvenz an, liegt die Vermutung eines Zusammenhangs nahe. Dennoch lehnen Insolvenzversicherer eine Preiserstattung häufig ab.

»Da Reisende die Insolvenz als Absagegrund nur schwer beweisen können, lassen es Veranstalter und Versicherer oft auf den Klageweg ankommen«, beschreibt die Juristin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg die komplizierte und schwierige Rechtsdurchsetzung.

In jüngster Zeit machten Kreuzfahrtpleiten Schlagzeilen, durch die Urlauber bis zu mehrere tausend Euro verloren. Trotz Vorlage eines Reisesicherungsscheines verweigerten Insolvenzversicherer die Rückzahlung des Reisepreises, weil die Reiseveranstalter jeweils kurz vor der Insolvenzanmeldung »aus technischen Gründen« oder wegen »zu geringem Buchungsaufkommens« abgesagt hatten. »Wenn Veranstalter und Versi...


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