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Arbeitgeber kann nicht eine persönliche Kennung verlangen

PC-Datenschutz für Betriebsratsmitglieder

Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass die Betriebsratsmitglieder bei der Anmeldung am Personalcomputer des Betriebsrats eine persönliche Kennung verwenden.

Das gilt auch dann, wenn dies für die sonstigen Computer des Betriebs durch eine Gesamtbetriebsvereinbarung vorgeschrieben ist, entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil bereits vom 4. März 2011 (Az. 10 TaBV 1984/10). Arbeitgeber und Betriebsrat stritten darüber, ob die im Unternehmen geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen auch für die Arbeit am Computer des Betri...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/210199.arbeitgeber-kann-nicht-eine-persoenliche-kennung-verlangen.html

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