Trotz klarer Prüfregeln viel Spielraum

Wer im Internet beleidigt oder denunziert wird, kann an seinem Standort dagegen klagen. Das ist die gute Nachricht der aktuellen Rechtsprechung. Unklar ist jedoch, wer darüber entscheidet, ob Persönlichkeitsrechte verletzt sind.

Beleidigungen und üble Nachrede sind im Internet an der Tagesordnung. Nicht immer sind die Autoren bekannt, und die Provider sitzen meist im Ausland.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ( Az. C-509/09 und C-161/10) und der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe haben am 25. Oktober 2011 (Az. VI ZR 93/10) in unterschiedlichen Verfahren die Rechte der Betroffenen gestärkt. Diese können heimische Gerichte anrufen, um ihre Rechte geltend zu machen. Der BGH legte zugleich klare Prüfregeln für Provider vor, die sie bei dem begründeten Hinweis auf Verletzung von Persönlichkeitsrechten befolgen müssen.

Wenn sich ein Betroffener gegen die Verbreitung eines beleidigenden Blog-Eintrags wehrt, muss der Provider dem Karlsruher Grundsatzurteil zufolge die Beanstandung an den für den Blog Verantwortlichen zur Stellungnahme weiterleiten. Äußert sich dieser nicht, ist laut BGH davon auszugehen, dass die Beanstandung berechtigt ist -...


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