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Autohändler kann Vertrag nicht nachträglich ändern

Inzahlungnahme eines gebrauchten PKW

Ein Autohändler darf sich durch das Kleingedruckte im Kaufvertrag nicht das Recht vorbehalten, die Inzahlungnahme des Gebrauchtwagens nachträglich rückgängig zu machen oder - ohne Einverständnis des Kunden - den Kaufpreis in Höhe ausstehender Reparaturkosten zu mindern. Das entschied das Landgericht Hannover in seinem Urteil vom 23. Juni 2010 (Az. 10 O 64/07).

In dem verhandelten Fall gab ein Neuwagenkäufer seinen Gebrauchtwagen beim Händler zu einem vorher vereinbarten Preis in Zahlung. Der in einer Bewertung des Gebrauchtwagens festgestellte Schaden am Altfahrzeug wurde durch den Kunden behoben. Nach Erteilung der Gutschrift und der Begleichung des Kaufpreises für das Neufahrzeug fand die Übergabe der beiden Fahrzeuge statt. Aufgrund einer nachträ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/210615.autohaendler-kann-vertrag-nicht-nachtraeglich-aendern.html

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