Weitergabe an Kunden erlaubt

Provisionen von Versicherungsvermittlern

Nach jüngster gerichtlicher Entscheidung dürfen Versicherungsvermittler ihre Provision jetzt an ihre Kunden weitergeben. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 24. Oktober 2011 entschieden (Az. 9 K 105/11.F).

Zuvor hatte ein Fondsvermittler gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung geklagt. Durch den Wegfall des Provisionsabgabeverbots können die Verbraucher nun von mehr Wettbewerb profitieren. Besondere Bedeutung hat das Urteil für die private Krankenversicherung und Altersvorsorgeverträge. Denn hier werden die höchst...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.