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Schadenersatz verjährt am 31. Dezember

Geldanlageprodukte

Wer vor dem 1. Januar 2002 Geldanlageprodukte des sogenannten Grauen Kapitalmarktes erworben und infolge fehlender Hinweise über die Risiken sein Erspartes verloren hat, kann etwaige Schadenersatzansprüche nur noch bis zum 31. Dezember 2011 geltend machen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Thüringen hin.

Verbrauchern, die prüfen wollen, ob sie Schadenersatzansprüche haben, bietet die Verbraucherzentrale Thüringen ab sofort zusätzliche Beratungstermine in den Beratungsstellen Erfurt, Jena, Schmalkalden, Nordhausen, Mühlhausen und Heiligenstadt an. Eine Terminvereinbarung über die jeweilige Beratungsstelle ist erforderlich. In der etwa 30-minütigen Beratung erhalten die Ratsuchenden eine rechtli...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/210619.schadenersatz-verjaehrt-am-dezember.html

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