Geschenktes Haus nach zehn Jahren Eigentum

BGH zur Immobilienschenkung

Wer sein Haus bereits zu Lebzeiten auf die Kinder überträgt, nutzt es in der Regel weiter und sichert dieses Recht als Nießbrauch oder Wohnungsrecht im Grundbuch ab.

Kommt man innerhalb von zehn Jahren nach der Übergabe des Hauses in ein Heim und benötigt Sozialhilfe, kann die leistende Behörde von den Kindern verlangen, dass sie die erfolgte Schenkung dafür einsetzen.

Wenn jedoch die finanzielle Notlage erst später ein...


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