Offene Fälle - auch in Kleingartenanlagen

Sachenrechtsbereinigungsgesetz

Lange Zeit war umstritten, ob in Kleingartenanlagen erfolgende Wohnnutzungen auf Grundstücken überhaupt dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz (SachenRBerG) unterfallen können.

Lange Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes wurde auch über die Voraussetzungen gestritten, die für den Einbezug solcher Fälle erfüllt sein müssen. Immerhin gewährt das Gesetz den Nutzern einen Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages zu begünstigten Ankaufsbedingungen (hälftiger Verkehrswert) oder zum Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages zu einem begünstigten Erbbauzins.

In Anbetracht der Diskussionen um eine mögliche Verjährung von Ansprüchen nach dem SachenRBerG mag auch in dem einen oder anderen bislang unklaren Fall eine Prüfung anstehen, ob nicht doch ein Anspruch nach dem SachenRBerG durchsetzbar ist.

Immerhin hat der Bundesgerichtshof vor nicht allzu langer Zeit entschieden, dass eine Anspruchsberechtigung nach dem SachenRBerG nicht nur in der Person des ursprünglichen Nutzers, der das Gebäude errichtet hat, besteht. Sie besteht auch dann, wenn sein Rechtsnachfolger die neben der Bebauung erforderlichen Vorausset...


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