Schutzlos gegen Geruch?

Leserfrage zu Müllcontainern

Gibt es Regeln dafür, wo ein Müllcontainer aufgestellt oder nicht aufgestellt werden darf? Meine Nachbarin stellt ihn neuerdings unmittelbar vor meine Fenster, und sie will das trotz meines Einspruchs so lassen. Bin ich der Geruchsbelästigung schutzlos ausgeliefert? Ingeborg L., Moers

Nein, obwohl es kein Grundsatzurteil dazu gibt. Erster Ansprechpartner ist immer der Vermieter. Er hat dafür zu sorgen, dass ein Standplatz gewählt wird, der Mieter nicht belästigt. Das gehört zu seinen Vermieterpflichten nach § 535 BGB. Er hat die betreffende Mieterin zu veranlassen, die Störung zu unterlassen.

Das kann er aber nur, wenn er über den Mangel informiert wurde. Bei Mängeln sind Mieter gesetzlich verpflichtet, den Vermieter »unverzüglich« zu informieren (§ 536c BGB). Dies geschieht durch eine schriftliche Mitteilung mit der Aufforderung, den Mangel in eine...


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