Lohnnachzahlungen kurz vor der Firmenpleite
Entscheidung des Bundesarbeitsgericht
Haben Arbeitnehmer kurz vor der Unternehmenspleite noch Lohnnachzahlungen erhalten, kann der Insolvenzverwalter das Geld nur im Ausnahmefall wieder zurückfordern.
Die Beschäftigten müssten nachgezahlte Löhne nur dann herausgeben, wenn sie von der drohenden Insolvenz konkret gewusst haben. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am 6. Oktober 2011 (Az. 6 AZR 261/10).
Die Insolvenzordnung schreibt vor, dass der Insolvenzverwalter in der Regel Zahlungen wieder zurückverlangen ka...
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