Blinder Aktionismus

Schleppender Ausbau der Kinderbetreuung

  • Jürgen Amendt
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Ab dem 1. August 2013 soll es für Ein- und Zweijährige einen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer öffentlichen Einrichtung geben. Doch der Ausbau kommt nur schleppend voran. Den Kommunen fehlt Geld und Personal und die Politik hat den tatsächlichen Bedarf unterschätzt. Mit einem sogenannten Betreuungsgeld soll nun die häusliche Erziehungsarbeit aufgewertet werden.

Es war ein ehrgeiziges Ziel, das CDU und SPD während ihrer gemeinsamen Regierungszeit setzten. Für den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz ab dem 1. August 2013 sollte die Zahl der Betreuungsplätze kräftig erhöht werden. Auf 35 Prozent bezifferte die Politik 2008 bei der Verabschiedung des Kinderförderungsgetzes (KiFöG) den Bedarf an Krippenplätzen im Bundesdurchschnitt. Im Frühjahr dieses Jahres musste das Bundesfamilienministerium die Quote auf 39 Prozent nach oben korrigieren. Grund: Durch die zeitlichen Beschränkungen beim Erziehungsgeld steigt die Nachfrage nach Betreuung bei den über Einjährigen. Im Bundesdurchschnitt lag im Frühjahr die Quote bei lediglich 23 Prozent, in manchen Ländern wie in Nordrhein-Westfalen gar nur bei 14 Prozent. Im Plansoll liegt der Osten: Dort lagen 2010 die Versorgungsquoten zwischen 42,1 Prozent (Berlin) und 56 Prozent (Sachsen-Anhalt).

Die Zahl der Kinder unter drei Jahren in Kindertagesbetreuu...


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