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Rütteln an der Hürde
Nach dem Karlsruher Urteil zur Europawahl halten die Diskussionen an
Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch die in Deutschland geltende Fünfprozenthürde bei den Wahlen zum Europäischen Parlament für verfassungswidrig erklärt. Seitdem wird darüber diskutiert, ob die Wahlgesetze geändert werden müssen.
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