Verkehrsschilder müssen sichtbar sein

Verkehrsrecht

Verkehrsschilder, die zugewachsen sind, entfalten keine Wirkung. Autofahrer müssen aus der Umgebung - beispielsweise durch die Art der Bebauung - nicht ahnen, dass sie durch eine Tempo-30-Zone fahren. Auf diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 30. September 2010 (Az. III-3 RBs 336/09) weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Ein Autofahrer wurde zu einer Geldbuße wegen Überschreitung der Geschwindigkeit in einer Tempo-30-Zone um 40 km/h verurteilt. Das entsprechende Verkehrsschild war jedoch durch Laub verdeckt und objektiv nicht erkennbar, weswegen der Fahrer klagte.

Das Amtsgericht führte aus, dass der Autofahrer aufgrund der örtlichen Ver...


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