Arbeitgeber muss bei freier Stelle die Eignung prüfen

BAG stärkte Rechte behinderter Bewerber

Prüfen Arbeitgeber bei einer freien Stelle nicht, ob diese für einen schwerbehinderten Bewerber geeignet ist, müssen sie mit einer Klage wegen Diskriminierung rechnen. Ohne entsprechende Prüfung liegt ein Indiz für eine unzulässige Benachteiligung vor, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am 13. Oktober 2011 (Az. 8 AZR 608/10). Gleiches gelte auch, wenn Arbeitgeber freigewordene Stellen nicht bei der Arbeitsagentur melden.

Damit bekam ein arbeitsloser schwerbehinderter Diplombetriebswirt aus Baden-Württemberg im Wesentlichen Recht. Der 47-jährige Mann hatte sich im Juli 2009 bei einer Gemeinde im Landkreis Calw im Rahmen einer Mutterschaftsvertretung für den gehobenen Dienst in den Bereichen Personalwesen, Bauleitplanung, Liegenschaften und Ordnungsamt beworben. In der Bewerbung gab er den Grad seiner Behinderung nicht an. Allerdings führte er im Bewerbungsschreiben wörtlich aus: »Durch meine Behinderung bin ich, insbeson...


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