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Was passiert, wenn der Arbeitnehmer eigenmächtig seinen Urlaub antritt?

Kündigung

Ohne Zustimmung des Arbeitgebers angetretener Urlaub kann grundsätzlich eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Ob diese Maßnahme angemessen ist, hängt jedoch auch von den Umständen des Einzelfalls ab, wie die Richter des Arbeitsgerichts Krefeld im Rahmen eines Vergleichs am 8. September 2011 (Az. 1 Ca 960/11) entschieden haben. Über diesen nicht alltäglichen Fall informiert die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/211149.was-passiert-wenn-der-arbeitnehmer-eigenmaechtig-seinen-urlaub-antritt.html

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