Gericht: Kennzeichnung rechtens

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(dpa). Die umstrittenen Namens- und Nummernschilder für die Hauptstadt-Polizisten sind rechtens. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht am Mittwoch entschieden. In ihrem Urteil vertraten die Richter die Ansicht, dass die Geschäftsanweisung des damaligen Polizeipräsidenten Dieter Glietsch zur Kennzeichnung der Ordnungshüter nicht mitbestimmungspflichtig gewesen sei. Mit dieser Begründung wiesen sie eine Klage des Gesamtpersonalrats der Polizei ab. Die Personalvertreter hatten argumentiert, bei der Kennzeichnungsregelung rechtswidrig übergangen worden zu sein. Nach jahrelangen Querelen hatte Berlin vor wenigen Monaten als erstes Bundesland Polizisten verpflichtet, Schilder zu tragen. Als Kompromiss wurde vereinbart, dass die Beamten zwischen Nummer und Namen selbst wählen können.

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